Recht auf gesunde Umwelt
Eine gesunde Umwelt ist kein Luxus – sondern ein Grundrecht, für das sich Proven by Nature einsetzt
Saubere Luft, sauberes Wasser, unbelastete Böden und intakte Ökosysteme sind keine Annehmlichkeiten, auf die man verzichtet, wenn die Kassen leer sind. Sie sind das Fundament, auf dem alles Übrige ruht: Gesundheit, Ernährung, Wirtschaft, Kultur, das Zusammenleben selbst. Ein Staat kann Straßen bauen, Bildung finanzieren und Wohlstand mehren – doch ohne eine gesunde, lebenswerte Umwelt verlieren all diese Leistungen ihren Sinn und bieten keine Zukunft. Wer den Boden vergiftet, auf dem er steht, hat am Ende nichts gewonnen.
Deshalb sollte das Recht auf eine gesunde Umwelt ein Grundrecht jedes Menschen sein – so selbstverständlich wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, mit denen es untrennbar verbunden ist.

Die Weltgemeinschaft hat diesen Schritt im Grundsatz bereits vollzogen. Am 28. Juli 2022 erkannte die UN-Generalversammlung mit der Resolution 76/300 erstmals das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt an – mit 161 Stimmen, ohne eine einzige Gegenstimme, bei acht Enthaltungen. Die Ursprünge dieses Gedankens reichen zurück bis zur Stockholmer Erklärung von 1972. Die Resolution ruft Staaten, internationale Organisationen und Unternehmen ausdrücklich dazu auf, dieses Recht durch konkrete Politik voranzubringen. (UN General Assembly recognizes the human right to a healthy environment in line with the Escazú Agreement | Economic Commission for Latin America and the Caribbean)
Doch ein anerkanntes Recht ist noch kein durchgesetztes Recht. Die UN-Resolution ist völkerrechtlich nicht bindend; sie ist ein moralischer Kompass, keine einklagbare Garantie. Auch in Österreich besteht der Umweltschutz seit 1984 – als eine Konsequenz aus der Auseinandersetzung um Hainburg – nur als Staatszielbestimmung, nicht als individuell durchsetzbares Grundrecht. Die Verfassung verpflichtet die Republik zur Bewahrung der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen vor schädlichen Einwirkungen – ein schöner Satz, aus dem der Einzelne bislang jedoch nichts einklagen kann. Der Weg vom Bekenntnis zur verbindlichen Pflicht ist noch nicht zu Ende gegangen.
Dass er zu Ende gegangen werden kann, zeigt ein wegweisendes Urteil. Am 9. April 2024 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall der Schweizer „KlimaSeniorinnen“, dass unzureichender staatlicher Klimaschutz die Menschenrechte verletzt – konkret das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 8 der Menschenrechtskonvention). Zum ersten Mal stellte ein internationaler Menschenrechtsgerichtshof fest, dass Staaten zu wirksamen Schutzmaßnahmen verpflichtet sind – und dass Bürgerinnen und Bürger sie dafür zur Rechenschaft ziehen können. (Klima-Entscheidung des EGMR zur Schweiz ist auch für Deutschland richtungsweisend | Institut für Menschenrechte)
Damit liegt die Verantwortung dort, wo sie hingehört: bei jenen, die politische Verantwortung tragen, national wie international. Sie haben die ethische Pflicht, das Recht auf eine gesunde Umwelt nicht als Sonntagsrede zu behandeln, sondern es im Interesse der Bürger tatsächlich umzusetzen. Regierungen wechseln, doch die Lebensgrundlagen, die sie treuhänderisch verwalten, sind unersetzlich. Wer sie schützt, schützt nicht eine Partei oder eine Legislaturperiode, sondern die Zukunft aller.
Ein solches Recht aber braucht ein Fundament, das trägt – und dieses Fundament ist die Wahrheit über den tatsächlichen Zustand unserer Umwelt. Genau hier versteht sich Proven by Nature als Beitrag: Wir liefern die unabhängige, naturwissenschaftlich belegte Grundlage, auf der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft verantwortlich entscheiden können. Denn ein Recht auf eine gesunde Umwelt lässt sich nur einlösen, wenn wir ehrlich wissen, wie es um sie steht.
